Geldauflagen, Bußgelder, Zuweisungen
Ihre Geldauflagen helfen.
In ganz Bayern und direkt in Ihrer Region.
Condrobs ist ein gemeinnütziger Träger mit vielfältigen sozialen Hilfsangeboten in ganz Bayern. Aktuell versorgen wir rund 20.000 hilfesuchende Menschen im Jahr in mehr als 70 ambulanten und stationären Einrichtungen.
Als Richter*in, Staatsanwalt*in und Behördenleiter*in können Sie uns helfen und mit Ihrer Zuweisung von Geldauflagen einen wertvollen Beitrag für unsere tägliche Arbeit leisten. Dadurch unterstützen Sie uns ganz unmittelbar und nachhaltig.
Ihre Zuweisung an Condrobs e.V. hilft:
- Präventions-, Suchtberatungs- und Nachsorgeangebote anzubieten,
- Betreuung und Beratung geflüchteter Menschen zu ermöglichen,
- Menschen in Not zu unterstützen und sie nicht allein zu lassen.
Alle eingehenden Geldauflagen werden ausschließlich zur Förderung unserer satzungsgemäßen, gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke verwendet. Die eingehenden Beträge kommen unseren Einrichtungen zugute, die Ihre Hilfe am dringendsten brauchen. Auf Wunsch setzen wir gerne das uns zugewiesene Geld auch zweckgebunden ein, zum Beispiel für eine von Ihnen bestimmte Einrichtung in Ihrem Wirkungskreis.
Hier finden Sie einen Überblick über all unsere Einrichtungen.
Die professionelle und effiziente Verwaltung Ihrer Geldauflagen ist für uns selbstverständlich:
- Wir benachrichtigen Sie umgehend und zuverlässig über eingegangene oder ausbleibende Zahlungen.
- Unsere Geldauflagenverwaltung erfolgt zentral über ein separates Geldauflagenkonto und ist dadurch transparent, schnell und kosteneffizient. Dennoch kommen Ihre Zuweisungen durch interne Verbuchung immer direkt den Projekten in Ihrer Region zu Gute.
- Datenschutz betrachten wir als ein hohes Gut. Entsprechend erfolgt unsere Datenabwicklung gemäß aller Rechts- und Datenschutzbestimmungen. Absolute Diskretion über alle Informationen zu den jeweiligen Vorgängen ist für uns selbstverständlich.
- Überregional sind wir bei den OLG München, Nürnberg und Bamberg gelistet.
- Den Oberlandesgerichten leisten wir jährlich Rechenschaft über die Verwendung der erhaltenen Zuweisungen.
- Unsere Gemeinnützigkeit wird im gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamtes München vom 12. November 2021 ausgewiesen.
Unser Service für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Benötigen Sie für Ihre Zuweisungen Überweisungsträger, Adressetiketten oder Informationsmaterial über unsere Arbeit?
Schnell und unkompliziert können Sie dies per E-Mail oder mit diesem Formular bei uns bestellen.
Bestellung von Bußgeld- und Informationsmaterial
Geldauflagen sind ein Zeichen für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit.
Dafür danken wir Ihnen herzlich!
Häufig gestellte Fragen
Für Richter*innen, Staatsanwält*innen und Behördenleiter*innen
Ich möchte mit Zuweisungen regionale Einrichtungen unterstützen. Warum hat Condrobs nur ein zentrales Geldauflagenkonto in München?
Unsere Geldauflagenverwaltung erfolgt zentral über ein separates Geldauflagenkonto und ist dadurch transparent, schnell und kosteneffizient. Dennoch kommen Ihre Zuweisungen durch interne Verbuchung immer direkt den Projekten in Ihrer Region zu Gute.
Bei welchen Oberlandesgerichten ist Condrobs gelistet?
Condrobs e.V. ist überregional mit folgenden Aktenzeichen bei den Oberlandesgerichten gelistet:
- OLG Bamberg: 4012 VI/b – IIc/15 – 2863
- OLG München: 1400 Bl./15-903, Listen Nr. 107
- OLG Nürnberg: 425 E 1
Ich benötige für unsere Zuweisungen Überweisungsträger, Adressetiketten und/oder Informationsmaterial, wie bekomme ich diese?
Schicken Sie uns bitte einfach eine Mail mit Ihren Wünschen an bussgeld@condrobs.de
Für Zahlungspflichtige
Auf welches Konto soll ich meine Geldauflage einzahlen?
Wenn Sie eine Geldauflage bezahlen, nutzen Sie bitte immer unser separates Geldauflagenkonto:
Empfänger: Condrobs e.V.
IBAN: DE05 7001 0080 0428 5588 09
BIC: PBNKDEFF
Bank: Postbank München
Verwendungszweck: Aktenzeichen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft
Bitte geben Sie bei einer Überweisung immer Ihr Aktenzeichen als Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Zahlung richtig verbuchen und die zuständige Behörde über Ihre Zahlung informieren.
Wie kann ich Überweisungsscheine für meine Geldauflage bestellen?
Falls Sie Überweisungsträger benötigen, schicken Sie uns bitte eine Mail an bussgeld@condrobs.de.
Ich möchte meine Zahlungsfrist ändern oder über die Bedingungen der Geldauflage sprechen, an wen kann ich mich wenden?
Wir dürfen keinerlei Absprachen mit Ihnen bezüglich Ihrer Geldauflage treffen. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Geldauflage haben, wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Behörde.
Haben Sie andere oder weitere Fragen zu Geldauflagen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne persönlich, denn Geldauflagen sind Vertrauenssache.
Tel.: 089 384082-18
Fax: 089 384082-30
E-Mail: bussgeld@condrobs.de